AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unseren Geschäften liegen, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, nach-folgende AGB zugrunde:
§ 1 Auftragserteilung
Durch die Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand meine Tätigkeit in Anspruch nimmt. Die Annahme meiner Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben, sowie die Auswertung von mir gegebenen Nachweisen, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Haftung
Die in meinen Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf mir erteilten Informationen. Ich bemühe mich, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtig- und Vollständigkeit kann ich aber nicht übernehmen. Schadenersatzansprüche sind demnach ausgeschlossen. Meine Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und-vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
§ 3 Vertaulichkeit
Meine Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, mir Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Ist dem Empfänger die durch mir nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er mir dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
§ 4 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Ich bin berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu sein.
§ 5 Maklerprovision
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung ist auf den jeweiligen Exposés angegeben. Hilfsweise gilt die ortsübliche Provision.
Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises oder meiner Vermittlung ein vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, mir unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von mir angebotenem Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von dem Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartnern erreicht wird; schließlich, wenn mir soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbau-recht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Auch wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist, oder wenn der Abschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt, besteht ein Anspruch auf Maklergebühr.
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines beurkundungspflichtigen Vertrages bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet-, Pacht-, Reservierungs-, oder sonstigen Vertrages. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag, mit Ausnahme der Provisions-verpflichtung, sind gegenüber dem Vertragspartner ohne meine Einschaltung zu erfüllen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung von Hammel-Immobilien zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
Zuwiderhandlungen begründen Schadenersatzanspruch in voller Provisionshöhe.
§ 6 Datenschutz
Ich weise darauf hin, dass ich Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise speichere und verarbeite.
§ 7 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit von einzelnen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
§ 8 Schlussbestimmung
Durch Nutzung der Internetseite Hammel- Immobilien, Mitteilungen, Zusendung von Exposés und Informationen zu unseren Angeboten, gelten diese AGBs durch den Nutzer bzw. Empfänger als akzeptiert.